Verwaltungssekretär/in 50-100% (einstweilen befristet bis 31.Dez. 2025) Full-time Job
vor 1 Woche - IT & Telecoms - UsterJobdetails
Verwaltungssekretär/in 50-100% (einstweilen befristet bis 31.Dez. 2025) 50 - 100%
Wir suchen per 1. März 2025 oder nach Vereinbarung zur Ergänzung unseres Kanzleiteams eine Verwaltungssekretärin in einem Pensum zwischen 50 und 100%. Die Stelle ist einstweilen befristet bis am 31. Dez. 2025. Es wird jedoch eine Weiterbeschäftigung bzw. Festanstellung angestrebt.
Ihr vielseitiger Arbeitsbereich
- Bearbeiten der eingehenden Post inkl. Erfassen und Anlegen der eingehenden Verfahren in Zivil- und Strafsachen
- Terminieren von Verhandlungen
- Erstellen und Versand von Vorladungen
- Ausfertigung und Versand von Zwischen- und Endentscheiden
- Korrespondenz und Kommunikation mit Parteien, Behörden und Rechtsvertretern
- Stellvertretung am Empfang und an der Telefonzentrale
- allg. Sekretariatsarbeiten
Ihr Profil
- Kaufmännische Grundausbildung oder gleichwertige Ausbildung mit Berufserfahrung
- Gerichtserfahrung oder Behördentätigkeit von Vorteil (aber nicht Bedingung)
- Flexibilität und die Bereitschaft, das vereinbarte Pensum auf fünf Arbeitstage (Mo.-Fr.) verteilt zu arbeiten
- Interesse an der Justiz und an juristischen Zusammenhängen
- rasche Auffassungsgabe sowie eine selbständige und genaue Arbeitsweise
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute IT-Anwenderkenntnisse
- Teamfähigkeit und Verschwiegenheit
Unser Angebot
- interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- einen modernen Arbeitsplatz nahe dem Bahnhof Uster
- eine den Anforderungen entsprechende Entlöhnung mit ausgebauten Sozialleistungen
- mindestens 25 Tage Ferien im Jahr
- monatlicher Verpflegungsbeitrag (Lunch-Check-Karte)
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihre Bewerbung
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leitende Gerichtsschreiber lic. iur. U. Konrad gerne zur Verfügung (Di. - Do. Tel. 058 111 33 66). Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (inkl. Lohnvorstellungen und Wunschpensum) bis spätestens 13. Januar 2025. Ein Strafregisterauszug muss vor einer allfälligen Anstellung nachgereicht werden.