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Leitung der Stabsstelle Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement (m/w/d) bei dem Oberlandesgericht Hamm Full-time Job

vor 1 Woche Human Resources Hamm
Jobdetails

Wir suchen Sie als Teil eines Führungs-Tandems der Stabsstelle Personalentwicklung. Die Stelle ist vor diesem Hintergrund auch für alle, die aus familiären und/oder persönlichen Gründen in Teilzeit arbeiten und führen möchten ideal. Sie berichten in dieser Funktion direkt an die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm.

Neben den klassischen Personalentwicklungsthemen wie Mitarbeiterkommunikation oder Führungskräfteentwicklung ist die Stabsstelle ebenfalls mit Strategien des Personalmarketings sowie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm befasst.

Ihre Aufgaben:

Es erwartet Sie eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit:

  • Leitung des Teams
  • Verantwortung für die Fortentwicklung von Konzepten/Strukturen in den Bereichen Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
  • Moderation von Informationsveranstaltungen
  • Verantwortung für die zielgerichtete Evaluierung der Konzept- und Maßnahmenumsetzung
  • Fachliche Beratung, u.a. unserer Führungskräfte
  • Durchführung und Vermittlung von Coachings und Supervisionen
  • Budgetverantwortung
  • Gremienarbeit

Ihre Qualifikationen:

Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 bis zur Besoldungsgruppe A14 LBesO A und vergleichbare Tarifbeschäftigte bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L als auch an externe Interessent/-innen. Sofern derzeit kein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen besteht, ist eine Einstellung in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis vorgesehen. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 14 TV-L.
Das Beschäftigungsverhältnis ist auf Dauer angelegt, kann aber – abhängig von der Vorbeschäftigung – zum Zwecke der Erprobung zunächst auf ein Jahr befristet werden.

Für die Ausübung der Tätigkeiten ist ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in den Fachrichtungen Psychologie, Personalmanagement/-entwicklung oder einer sozialwissenschaftlichen Disziplin (oder vergleichbar) bzw. alternativ berufliche Vorerfahrung in einer vergleichbaren Position erforderlich.

Bewerberinnen und Bewerber sollten über folgende Eigenschaften verfügen:

  • Führungserfahrung bzw. Erfahrung in der Leitung eines Teams
  • Berufserfahrung in der Personalentwicklung und/oder in Bereichen des Gesundheitsmanagements
  • Ausgeprägte konzeptionelle Fähigkeiten bei der Bearbeitung personalwirtschaftlich komplexer Sachverhalte
  • Fähigkeit zum systemischen Denken
  • professionelles Auftreten im Umgang mit unterschiedlichen Zielgruppen und Führungskräften
  • sehr gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und die Fähigkeit, Menschen zu begeistern
  • idealerweise Erfahrung und/oder eine entsprechende Ausbildung im Bereich Coaching/Supervision

Ihre Perspektiven:

Wir bieten Ihnen einen sicheren, abwechslungsreichen und teamorientierten Arbeitsplatz mit:

  • familienfreundlicher Arbeit: Unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Homeoffice-Tagen bieten die Chance, persönliche und familiäre Belange mit dienstlichen Interessen und Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen,
  • spannende Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten: So tragen wir dazu bei, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich verwirklichen können.

Jetzt bewerben!

Bewerbungen samt Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen sind bis zum 10.01.2025 zu richten an:

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Geschäftsleitung
Heßlerstraße 53
59065 Hamm

oder elektronisch an:

verwaltung@olg-hamm.nrw.de

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.


Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.

Die Ausschreibung richtet sich des Weiteren ausdrücklich an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.