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Eine/n Mitarbeiter/in für den Bereich Personalwesen (m/w/d) Full-time Job

vor 6 Tagen Human Resources Rhede
Jobdetails

Der Fachbereich Service und Marketing der Stadtverwaltung Rhede sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Fachabteilung "Organisation und Personalmanagement"

eine/n Mitarbeiter/in für den Bereich Personalwesen (m/w/d)

unbefristet in Vollzeitbeschäftigung (zurzeit 39 bzw. 41 Stunden/Woche). Die Stelle kann nach Absprache im Jobsharing von zwei Teilzeitkräften wahrgenommen werden.

Aufgabenprofil

  • Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren für Beamten-, Beschäftigten- und Auszubildendenstellen,

  • Bearbeitung von tarif- und beamtenrechtlichen Sachverhalten,
  • Vorbereitung und Durchführung der Entgeltabrechnung mit dem Abrechnungsprogramm LOGA,
  • Umsetzung von tariflichen Veränderungen und deren Übernahme in Abrechnungsverfahren,
  • Beratung von Mitarbeitenden, sowie Fach- und Führungskräften in arbeitsrechtlichen Fragestellungen,
  • Festsetzung und Bearbeitung von Dienst- und Beschäftigungszeiten,
  • Erfassung von Nebentätigkeiten für Beamte und Tarifbeschäftigte.

Anforderungen

  • abgeschlossene Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt oder Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r (mit Verwaltungslehrgang II),
  • selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit,
  • Affinität zu neuen Medien und Informationstechnik,
  • sicheres Auftreten, gute kommunikative Fähigkeiten,
  • Bereitschaft zur Weiterbildung.

Wir bieten

  • eine unbefristete Einstellung in Vollzeit oder Teilzeit (Jobsharing),
  • eine leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) mit attraktiven Sonderleistungen (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge etc.) bzw. nach Besoldungsgruppe A 10 LBesO NRW,
  • eine intensive Einarbeitung durch die Kolleginnen und Kollegen,
  • flexible Arbeitszeiten,
  • gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten zur Förderung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen,
  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (wie z. B. Sport- und Gesundheitskurse, attraktive Fördermöglichkeiten für (Elektro-)Fahrräder).

Was Sie beachten sollten:

Die Aufgaben werden in Teamarbeit wahrgenommen. Derzeit sind den Beschäftigten Schwerpunktaufgaben entsprechend ihrem persönlichen und fachlichen Profil zugeordnet. Die Aufgabeninhalte und –schwerpunkte können sich aufgrund evtl. organisatorischer Entwicklungen künftig noch verändern.

Die Stadt Rhede setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frau und Mann ein. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne steht Ihnen die Fachabteilungsleiterin Frau Jessica Dönnebrink für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle zur Verfügung (Telefon-Nr. 02872/930-248; j.doennebrink@rhede.de).

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen, aussagekräftigen Unterlagen zu Ihrem beruflichen Werdegang, Ihren Erfahrungen und Fähigkeiten. Diese reichen Sie bitte bis zum 11. Dezember 2024 über das Bewerbungsportal der Stadt Rhede ein. Die Vorstellungsgespräche für die ausgeschriebene Stelle sollen am 18. und 19. Dezember 2024 stattfinden.

Für die Online-Bewerbung klicken Sie bitte unten rechts auf dieser Seite den Button „Online-Bewerbung“ an. Sie füllen dort ein Formular aus und laden anschließend Ihre vorbereiteten Bewerbungsunterlagen hoch. Ihre Eingaben können Sie sich vor dem Versenden in einer Vorschau anzeigen lassen. Während der Eingabe haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Bewerbungsportal zu verlassen. Ihre Daten werden dann automatisch gelöscht. Alternativ können Sie die Bewerbung als E-Mail mit angehängten PDF-Dokumenten an die Adresse bewerbung@rhede.de richten.

Die Aufbewahrungsfristen gemäß § 15 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) werden entsprechend berücksichtigt.


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